Pressemitteilung: Bundesgerichtshof hält an Risikobewertung bei Cannabis fest

Bernstein: „Die Cannabis-Legalisierung ist und bleibt ein großer Fehler!“

Der Bundesgerichtshof hat in einem am Montag veröffentlichten Beschluss (Beschluss vom 18.04.2024, Az. 1 StR 106/24) nach der teilweisen Legalisierung von Cannabis am bisherigen THC-Grenzwert von 7,5 Gramm für Strafen bei schweren Verstößen festgehalten. Dazu Melanie Bernstein (CDU), Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Segeberg – Stormarn-Mitte und zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

„Mit diesem Beschluss gebietet der Bundesgerichtshof der Ampel eindrücklich Einhalt, indem er klarstellt, dass sich an der Gefährlichkeitseinschätzung auch infolge des Cannabis-Gesetzes nichts geändert hat. Deutlicher hätte das Gericht nicht werden können. Ich finde es schade, dass die Bundesregierung nicht bereit war, auf den Sach- und Fachverstand von Experten zu hören und die Warnungen von Ärzten, Lehrern und Strafverfolgungsbehörden ernst zu nehmen. Nun macht der BGH deutlich, dass auch eine Legalisierung nichts an der Risikobewertung ändert!

Der Beschluss des BGH macht nochmals deutlich: Die Cannabis-Legalisierung ist und bleibt ein großer Fehler! Anstelle einer Legalisierung brauchen wir deutlich mehr Aufklärungs- und Präventionsarbeit, um die Risiken des Konsums gerade für junge Menschen zu verdeutlichen. Wir fordern die Bundesregierung außerdem dazu auf, gemeinsam mit Kinder- und Jugendärzten sowie Suchtmedizinern eine Strategie zu erarbeiten, um die gesundheitlichen Folgen des Cannabis-Gesetzes zu bewältigen.“